Angehörigenbonus

Personen, die eine*n nahe*n Angehörige*n mit mind. Pflegegeldstufe 4 Bezug, in häuslicher Umgebung pflegen, haben die Möglichkeit auf die Ausbezahlung des Angehörigenbonus. Dieser beträgt monatlich € 125,-.

Anspruchsberechtigt sind jene Personen, die entweder auf Grund der Pflege einer*s nahe*n Angehörigen oder eines behindertes Kindes eine Selbst- oder Weiterversicherung bei der PVA beziehen oder Pensionist:innen oder Erwerbstätige (monatliches Netto-Jahresdurchschnittseinkommen max. bis zu € 1500,-, 13. Und 14. Bezug sind in das Durchschnittseinkommen mit einzurechnen), die eine*n nahe*n Angehörige*n ohne Selbst- und Weiterversicherung pflegen. Die Pflege muss somit überwiegend von einem*r nahen Angehörigen erbracht werden, damit ein Leistungsbezug besteht.

Personen, die bei der PVA eine Selbst- oder Weiterversicherung haben, bekommen den Angehörigenbonus automatisch ausbezahlt, eine gesonderte Antragsstellung ist hier nicht nötig. Alle anderen müssen einen Antrag bei der zuständigen Pensionsversicherung stellen.

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