Wohnunterstützung

Personen, die in einer Mietwohnung leben und über ein niedriges Einkommen verfügen, haben die Möglichkeit beim Land Steiermark um Wohnunterstützung anzusuchen. Bei Gewährung der Wohnunterstützung wird diese monatlich an den Mieter ausbezahlt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landes Steiermark.

Zuständig

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    Hinweis
    Hinweis

    Personen, die in einer Mietwohnung leben und über ein niedriges Einkommen verfügen, haben die Möglichkeit beim Land Steiermark um Wohnunterstützung anzusuchen. Bei Gewährung der Wohnunterstützung wird diese monatlich an den Mieter ausbezahlt.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landes Steiermark.

Zuständigkeiten