Geburtsfälle

Die Informationen über die für die Beurkundung eines neugeborenen Kindes notwendigen Unterlagen und Dokumente erhält die werdende Mutter im Regelfall durch die Hebamme bzw. das Krankenhaus. Bei Fragen kann gerne das Standesamt kontaktiert werden.

Nach der Beurkundung eines Neugeborenen am Standesamt des Geburtsortes können alle weiteren Verfahren (Ausstellung einer Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung, Namensänderung, gemeinsame Obsorge) an jedem Standesamt durchgeführt werden. 

Die Verfahren sowie die Ausstellung von Urkunden sind bis zum vollendeten 2. Lebensjahres des Kindes kostenlos. 

Zuständig