Das Wahlrecht bezeichnet das Recht, an politischen Wahlen in Österreich teilnehmen zu dürfen. Das allgemeine Recht zur Teilnahme an politischen Wahlen ist nicht selbstverständlich, es wurde in Österreich erst in den Jahren 1907 (für Männer) und 1918 (für Frauen) eingeführt.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Wahlkarte beantragen
Sie bekommen Ihre Wahlkarte auf der Wahlkartenantragsplattform oder im Meldeamt.
Nutzen Sie die Gelegenheit und wählen Sie direkt am Gemeindeamt
Eine wesentliche Erleichterung für die Wähler besteht darin, dass man direkt bei persönlicher Beantragung der Wahlkarte am Gemeindeamt auch sofort seine Stimme am Gemeindeamt abgeben kann.
Die sofortige Stimmabgabe ist aber kein muss. Bitte bringen Sie zur Stimmabgabe unbedingt einen Lichtbildausweis mit.
Ausschreibung Nationalratswahl - 29.09.2024
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