Urnenbeisetzungen auf Privatgrund

Sollte von den Hinterbliebenen eine Urnenbeisetzung auf Privatgrund gewünscht werden, so ist ein Ansuchen mit der genauen Beschreibung, wo und wie die Urne beigesetzt werden möchte, an die Stadtgemeinde zu richten. 

Nach Prüfung der laut Leichenbestattungsgesetzes vorgegebenen Auflagen wird von der Stadtgemeinde ein Urnenbeisetzungsbescheid ausgestellt. 

Die Kosten dafür betragen insgesamt € 34,30.

Zuständig